Stellungnahme der WindRegion zum aktuellen NRW-Koalitionsvertrag
Windenergie darf auf Landesebene nicht in der Schublade verschwinden
20. Juli 2017
Die WindRegion Münsterland ist ein EFRE-gefördertes Projekt, das münsterlandweit Unternehmen, Institutionen und Hochschulen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Windenergie vernetzt. Als innovativer Wirtschaftszweig ist die Windenergiebranche im Münsterland seit den 1970er Jahren verankert. Allein in und um Rheine arbeiten mehr als 3.000 Beschäftigte direkt oder indirekt für die Windenergie. Für eine sinnvolle Umsetzung der beschlossenen Energiewende – weg von konventionellen Energieträgern – wird aus Sicht von Experten und Studien die Windenergie, gerade auch im Onshore-Bereich, einer der wichtigsten Energieerzeuger der Zukunft sein und weiter ausgebaut werden müssen.
Viele Städte und Kommunen im Münsterland haben ambitionierte Klimaschutzziele und -konzepte formuliert, um die lokalen Auswirkungen des globalen Klimawandels möglichst gering zu halten. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP in NRW wird u.a. mit der neuen Abstandsregelung von 1.500 Metern zu allgemeinen und reinen Wohngebieten, der Aufhebung der Verpflichtung zur Ausweisung von Windvorrangzonen im LEP und ebenso der Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung von Windenergieanlagen im Wald (siehe Seite 41 f. Koalitionsvertrag) dazu führen, dass viele für die Nutzung von Windenergie bestens geeignete Standorte nicht entwickelt werden können. Somit drohen die ehrgeizigen, zukunftsweisenden Pläne für eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung in den Schubladen der Genehmigungsbehörden als nicht mehr realisierbare Vorhaben zu verschwinden.
In Zukunft ist, u.a. aufgrund des flächendeckenden Ausbaus der E-Mobilität, mit einem weiter steigenden Stromverbrauch in NRW zu rechnen. Dieser zusätzliche Bedarf wird aber nur dann ökonomisch und ökologisch sinnvoll gedeckt werden können, wenn auch die Windenergie stetig ausgebaut wird. Hinzu kommt, dass die Stromgestehungskosten bei Windenergieanlagen weiter sinken werden, wohingegen sie bei konventionellen Kraftwerken steigen. Die neu gewählte Landesregierung hat jedoch mit sachlich nicht nachvollziehbaren Restriktionen das genaue Gegenteil beschlossen. So führen nicht nur die neue Abstandsregelung und die starke Einschränkung einer windenergetischen Nutzung von monokulturellen Waldflächen zu einer deutlichen Ausbremsung des Windkraftausbaus. Auch bereits bestehende Standorte sind durch die Einschränkung bei Repoweringvorhaben in ihrer Wettbewerbsfähigkeit bedroht.
Einer gesamten Branche, die für intelligente, nachhaltige und innovative Lösungen steht und in den nächsten Jahren zahlreiche Fachkräfte benötigen wird, werden nun durch die neue schwarz-gelbe Landesregierung ohne Not Hindernisse in den Weg gelegt, die die Wettbewerbsfähigkeit von Nordrhein-Westfalen schwer beeinträchtigen können. In vielen Gesprächen mit Unternehmen wird die aktuelle Unsicherheit der Branche deutlich.
Wir als Windenergienetzwerk sind überzeugt davon, dass die Entwicklung der NRW-Klimapolitik damit in die falsche Richtung gelenkt wird: Rückwärts! Dass gerade NRW als größter Energieverbraucher im Bundesvergleich diesen Weg geht, ist nicht nachvollziehbar. Das Festhalten an den konventionellen Kraftwerken und die restriktive neue Haltung bei der Windenergie ist ein negatives Signal an all diejenigen, die sich für ein zukunftsfähiges, innovatives und starkes Nordrhein-Westfalen einsetzen.
Derzeit befinden sich in NRW ca. 400 Windenergieanlagen mit einer Leistung von ca. 1.500 MW in der Planungs- und Genehmigungsphase. Damit diese Projekte nicht kurz vor ihrer Realisierung ebenfalls zu Opfern der neuen Klima- und Energiepolitik des Landes werden, fordern wir zumindest eine geeignete Übergangsregelung. Andernfalls droht eine Summe von geschätzt 100 Mio. Euro (vgl. Landesverband Erneuerbare Energien NRW), die von engagierten Bürgerwindgesellschaften und Projektentwicklern bereits für Voruntersuchungen aufgebracht wurde, hinfällig zu werden. Das Ziel einer solchen Übergangsregelung muss Planungssicherheit sowie Investitions- und Vertrauensschutz für alle beteiligten Akteure sein, um eine zukunftsfähige, leistungsstarke und nachhaltige Energieinfrastruktur sicher zu stellen.